Der Schulelternbeirat ist ein übergeordnetes Gremium und setzt sich entsprechend aus den Klassenelternbeiräten und ihren Stellvertretern zusammen. Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus und wird von der Schulleitung über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule unterrichtet.
Der Schulelternbeirat wählt für zwei Jahre eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.